Service & FAQ - Ihr Installateur in 1200 Wien berät Sie!
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Neugeräteinstallation - Was ist zu tun?
Folgende Schritte sind bei einem Austausch eines Gasgerätes zu beachten:
Der "Kamin Vorbefund". Dieser wird von Ihrem für Sie zuständigen Rauchfangkehrer erstellt. Die Telefonnummer entnehmen sie entweder dem "schwarzen Brett" Ihrer Wohnhausanlange oder auf dieser Seite unter "Rauchfangkehrer". Mit dem "Kamin Vorbefund" wird festgestellt, welcher Gerätetyp für Ihren Kamin geeignet ist. Der Rauchfangkehrer stellt ebenfalls fest, ob Umbauten oder eine Kaminsanierung (wird von der Hausverwaltung übernommen) vorzunehmen sind.
Vereinbaren Sie einen Termin für einen kostenlosen Kostenvoranschlag bei uns. Das kann auch bereits vor der Erstellung des "Kamin Vorbefundes" erfolgen. Unsere Telefonnummer: +43 1 332 31 44
Nach der Montage kontaktieren Sie erneut den zuständigen Rauchfangkehrer um einen "Kamin Endbefund" erstellen zu lassen.
Es folgt die Endabnahme durch Wien Energie. Die Installationsanzeige Ihres Neugerätes wird von uns vorgenommen. Wien Energie selbst meldet sich gegebenenfalls bei Ihnen bezüglich einer Terminvereinbarung. -
Kaminbefund
Ein Kaminbefund vom zuständigen Rauchfangkehrer wird vor jedem Gasgerätetausch benötigt. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein.
Aufgrund der weiterentwickelten Gerätetechnologie ist seit Dezember 2007 bei jedem Tausch eines an einen Fang angeschlossenen Gasgerätes ein Kaminbefund zu erbringen. Diese sogenannte Vorbefunderstellung hat den Vorteil, dass dabei allenfalls erforderliche Änderungen (z.B. zu lange Abgasrohre etc.) bei der Altanlage rechtzeitig erkannt und behoben werden können.
Um etwaige Änderungen nach bereits erfolgter Gerätemontage zu vermeiden, ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Rauchfangkehrer bezüglich der Erstellung eines Vorbefundes, der dann dem Installateur weiter zu leiten ist, unbedingt ratsam.
Der Rauchfangkehrer stellt fest, ob der Rauchfang für den gewünschten Zweck geeignet ist.
Nach Fertigstellung aller im Vorbefund geforderten Installations- oder Änderungsarbeiten an Ihrer Feuerungsanlage wird vom Rauchfangkehrer ein Endbefund erstellt. Dieser ist auch Grundlage für die Endabnahme durch das Wiener Gasversorgungsunternehmen („WIEN-ENERGIE“). -
Rauchfangkehrer
Den für Ihren Kamin zuständigen Rauchfangkehrer finden sie entweder im Stiegenhaus am "schwarzen Brett" angeschlagen oder auch einfach unter:
http://www.wienerrauchfangkehrer.at/content/rauchfangkehrerbetriebssuche/suche.1.php
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Förderungen
Eine Sammlung von Förderungen in Österreich sowie einen Förderungsrechner finden sie unter: http://www.vaillant.at/Privatanwender/Foerderungen/#Foerderungen
behindertengerechter oder altersgerechter Badumbau
Für einen Umbau zu einem behindertengerechten oder altersgerechten Badezimmer erhalten Sie Förderungen der MA50. Wir unterstützen sie gerne bei der Einreichung Ihrer Unterlagen!
Unsere Telefonnummer: +43 1 332 31 44
Oder wenden Sie sich mit dem Kostenvoranschlag direkt an:
MA50, Gruppe Wohnungsverbesserung Informations- u. Einreichstelle
Muthgasse 62, 1190 Wien
Telefon: (01) 4000 / 74860
Montag bis Freitag 8 bis 13 Uhr -
Checkliste Gasgerätewartung
Folgende Schritte werden bei einer Wartung/Service Ihres Gasgerätes durchgeführt:
- Funktionsprüfung
- Reinigung Brenner
- Reinigung Wärmetauscher
- Reinigung Zugunterbrecher
- Reinigung der Funktionsteile - Entstaubung
- Überprüfung Ausdehnungsgefäß (bei Thermen)
- Überprüfung Thermostate (bei Thermen)
- Überprüfung Sicherheitsbegrenzer
- Überprüfung Warmwasserfunktion
- Überprüfung Gaszufuhr l/min
- Überprüfung Gasdichtheit
- Überprüfung Raum - Luftzufuhr - Ventilator
- Probebetrieb
Wartungspreise:
- 5l Duchlauferhitzer: € 79,00 inkl. USt
- 10l Duchlauferhitzer: € 99,00 inkl. USt
- Konvektor: € 99,00 inkl. USt
- Kombitherme: € 142,00 inkl. USt
- Heiztherme: € 142,00 inkl. USt
- Brennwerttherme: € 150,00 inkl. USt
Bei jedem weiteren Gasgerät im selben Haushalt verringert sich der Preis um jeweils € 40,00!
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Pflichten des Betreibers einer Gasanlage
Wartung der Gasgeräte
Eine Wartung ist gemäß ÖVGW Richtlinie G10 durch ein befugtes Personal (konz. Installateur) laut Herstellerangabe (meistens einmal jährlich) aber auf jeden Fall alle 2 Jahre durchzuführen.
Abgasmessung
Die Abgasmessung wird vom Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz vorgeschrieben. Betroffen sind alle Geräte ab 15kW Nennheizleistung. Es handelt sich um eine in regelmäßigen Abständen durchzuführende Prüfung.
Vorgeschriebene Messintervalle in Wien:
- Geräte mit einer Nennheizleistung ab 15 - 26kW --> alle 4 Jahre
- Geräte mit einer Nennheizleistung ab 26 - 50kW --> alle 2 Jahre
- Geräte mit einer Nennheizleistung ab 50kW --> jährlich
5l Duchlauferhitzer ÜberprüfungAlle 5 Liter Duchlauferhitzer OHNE Kaminanschluss müssen alle 2 Jahre einer Überprüfung unterzogen werden. Es wird ein Befund erstellt und eine Prüfplakette auf dem Gerät aufgeklebt.
Wiederkehrende Überprüfung der Gasanlage gem. ÖVGW-Richtlinie G10
Alle 12 Jahre ist eine Dichtheitsprobe der Gasanlage von einem Befugten (konz. Installateur) duchzuführen. Der Nachweis der Überprüfung ist durch einen Prüfbefund zu erbringen.
Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr
Es ist stets für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen. Vor allem in einer Wohnung in welcher raumluftunabhängige Gasgeräte betrieben werden und es zu baulichen Veränderungen kommt, die den Verbrennungsluftbedarf verändern können. z.B. Einbau von neuen Fenstern, Türen, Rollläden, Austausch der Feuerstätte, Einbau von Ventilatoren oder Dunstabzugshauben. Bei diesen und ähnlichen Veränderungen muss ein neuer Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr erbracht werden.
Die Durchführung der Messung wird in Wien vom zuständigen Rauchfangkehrer vorgenommen. -
Badausstattung
Armaturen
- www.grohe.at
- www.kludi.at
- www.idealstandard.at
- www.hansgrohe.at
- www.teka.at
- www.hansa.at
- www.dornbracht.at
Keramik
Sanitär Email und Acryl
Duschwände und Kabinen
Badausstattung
Badmöbel
- www.grohe.at